Hygienekonzept für die NBSG

                                 

Hygienekonzept

für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Nord-Berliner Schützen-Gemeinschaft

Stand: 22.01.2022

Der gesamte Trainings- und Wettkampfbetrieb kann unter Beachtung der aktuellen Hygiene-Bestimmungen mit folgenden Beschränkungen durchgeführt werden.

Der Zugang zur Sportstätte ist nur unter der 2G-Plus Regelung zulässig! 

(Geimpft/Genesen + Abstand und Maske)

Der digitale Impfstatus ist unaufgefordert der Standaufsicht / Bardienst vorzuzeigen!

Es darf nicht trainiert werden, wenn du unter Quarantäne stehst oder aktuell Erkältungs- und

Grippesymptome aufweist.

Folgende Anweisungen sind zu befolgen:

  • Hände sind beim Betreten des Standes zu desinfizieren.

  • Eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2 Maske ist in allen Räumen und auf den Ständen zu tragen (am zugewiesenen Stand kann sie abgelegt werden) –  2 Abs1 4.SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

  • Jeder Schütze muss sich in der Anwesenheitsliste mit Vor- und Familiennamen, Telefonnummer, vollständige Anschrift und Anwesenheitszeit ein- und austragen oder sich über die LUKA-App registrieren (§4 Abs.1 4. SARS-CoV-2).

  • Die Abstandsregelung zu anderen Personen von min. 1,5m ist auf dem gesamten Vereinsgelände und den Ständen einzuhalten (wenn die Stände durch eine Schutzwand getrennt sind, entfällt der Mindestabstand)

  • Bei Nutzung der Schießsporthalle, sind die Luftreinigungsgeräte in Betrieb zu nehmen.

  • Die max. Standbelegung ist wie folgt: 25m KK-Stände 5 Schützen (mit Schutzwand), 50m KK-Stand  5 Schützen mit Mindestabstand, Schießhalle max. 15 Schützen (jeder 2.Stand ist gesperrt)

  • Hülsen und benutztes Scheibenmaterial ist vom Schützen zu entsorgen.

  • Bei Nutzung von Vereinswaffen und Equipment muss die maßgebliche Hygiene und Desinfektionsregelung eingehalten werden.

  • Jeder Stand muss nach Benutzung desinfiziert werden.

  • Jeder Schütze ist für die Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung SARS-CoV-2 des Landes Berlin (Stand 22.01.2022) selbst verantwortlich (liegt im Eingangsbereich aus).

  • Bei Auftreten von Infekt-Symptome ist der Zuritt zur Sportstätte zu verweigern. Das verantwortliche Trainings- oder Wettkampfpersonal ist telefonisch oder per E-Mail zu informieren.

 

Der Vorstand                                                                                                                  22.Januar 2022