Hygienekonzept
für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Nord-Berliner Schützen-Gemeinschaft
Stand: 22.01.2022
Der gesamte Trainings- und Wettkampfbetrieb kann unter Beachtung der aktuellen Hygiene-Bestimmungen mit folgenden Beschränkungen durchgeführt werden.
Der Zugang zur Sportstätte ist nur unter der 2G-Plus Regelung zulässig!
(Geimpft/Genesen + Abstand und Maske)
Der digitale Impfstatus ist unaufgefordert der Standaufsicht / Bardienst vorzuzeigen!
Es darf nicht trainiert werden, wenn du unter Quarantäne stehst oder aktuell Erkältungs- und
Grippesymptome aufweist.
Folgende Anweisungen sind zu befolgen:
- Hände sind beim Betreten des Standes zu desinfizieren.
- Eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2 Maske ist in allen Räumen und auf den Ständen zu tragen (am zugewiesenen Stand kann sie abgelegt werden) – 2 Abs1 4.SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
- Jeder Schütze muss sich in der Anwesenheitsliste mit Vor- und Familiennamen, Telefonnummer, vollständige Anschrift und Anwesenheitszeit ein- und austragen oder sich über die LUKA-App registrieren (§4 Abs.1 4. SARS-CoV-2).
- Die Abstandsregelung zu anderen Personen von min. 1,5m ist auf dem gesamten Vereinsgelände und den Ständen einzuhalten (wenn die Stände durch eine Schutzwand getrennt sind, entfällt der Mindestabstand)
- Bei Nutzung der Schießsporthalle, sind die Luftreinigungsgeräte in Betrieb zu nehmen.
- Die max. Standbelegung ist wie folgt: 25m KK-Stände 5 Schützen (mit Schutzwand), 50m KK-Stand 5 Schützen mit Mindestabstand, Schießhalle max. 15 Schützen (jeder 2.Stand ist gesperrt)
- Hülsen und benutztes Scheibenmaterial ist vom Schützen zu entsorgen.
- Bei Nutzung von Vereinswaffen und Equipment muss die maßgebliche Hygiene und Desinfektionsregelung eingehalten werden.
- Jeder Stand muss nach Benutzung desinfiziert werden.
- Jeder Schütze ist für die Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung SARS-CoV-2 des Landes Berlin (Stand 22.01.2022) selbst verantwortlich (liegt im Eingangsbereich aus).
- Bei Auftreten von Infekt-Symptome ist der Zuritt zur Sportstätte zu verweigern. Das verantwortliche Trainings- oder Wettkampfpersonal ist telefonisch oder per E-Mail zu informieren.
Der Vorstand 22.Januar 2022