06.08.2020 09:35
Am 26. Juni 2020 stellte die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Entwurf für ein neues Grundsatzprogramm vor. Darunter wird zu dem Kapitel „Rechtsstaat und Sicherheit“ auch die Forderung nach einem „Ende des privaten Besitzes von tödlichen Schusswaffen mit Ausnahme von Jäger*innen und Förster*innen“ aufgestellt. Darauf bezieht sich die folgende DSB-Stellungnahme.
Am 26. Juni 2020 stellten die Spitzen der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Berlin den Entwurf für ein neues Grundsatzprogramm vor. Es steht unter dem Titel „… zu achten und zu schützen …“ und soll nach weiteren Beratungen das alte Grundsatzprogramm aus dem Jahr 2002 ersetzen. Zu den wenigen konkreten Aussagen in dem umfangreichen Entwurf gehört im Kapitel „Rechtsstaat und Sicherheit“ die Forderung nach einem „Ende des privaten Besitzes von tödlichen Schusswaffen mit Ausnahme von Jäger*innen und Förster*innen“ (Seite 39, Punkt 248, Textauszug s. unten). Sie wird mit der Feststellung begründet, es gehöre zu den wichtigsten Aufgaben des Rechtsstaats, die öffentliche Sicherheit und den Schutz vor Gewalt zu gewährleisten, jede*r habe das Recht auf ein Leben frei von Gewalt und das Gewaltmonopol liege beim Staat. Dies ernst zu nehmen, bedeute ein Ende des privaten Waffenbesitzes.
Die Verbotsforderung zielt eindeutig auf die Sportwaffen der Schützinnen und Schützen. An dieser Stelle konstruiert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Bezug, den es in der Realität nicht gibt. Denn weder unterlaufen Sportschützinnen und -schützen mit ihren privaten Sportwaffen die Aufgaben des Rechtsstaats im Bereich öffentliche Sicherheit und Gewaltprävention, noch rütteln sie am Gewaltmonopol des Staates. Der im Entwurf des Grundsatzprogramms behauptete Bezug ist unsinnig. Das Gewaltmonopol ist laut Definition die im äußersten Fall mit physischer Gewalt erfolgende Durchsetzung der staatlichen Hoheitsmacht, die ausschließlich staatlichen Organen vorbehaltene Legitimation, physische Gewalt auszuüben. Demgegenüber ist der private Besitz von Sportwaffen und ihre Anwendung im Verein und bei Wettkämpfen von seinem Wesen her absolut gewaltfrei und stellt das staatliche Gewaltmonopol in keiner Weise in Frage.
Sportschießen ist ein friedliches Hobby, das von vielen Millionen Menschen auf der ganzen Welt mit Schusswaffen betrieben wird. Seit Jahrhunderten verbindet der Schießsport Völker und Generationen. Kaum etwas ist in Deutschland so umfassend und streng geregelt, eingeschränkt und kontrolliert wie der private Waffenbesitz. Das deutsche Waffenrecht gilt nicht ohne Grund als eines der schärfsten der Welt, das beispielsweise mit den sogenannten Amerikanischen Verhältnissen überhaupt nicht vergleichbar ist. Die Sportschützinnen und -schützen sind die einzigen Sportler in Deutschland, die sich ihre Sportordnung von einer staatlichen Behörde genehmigen lassen müssen. Keine geringeren Einrichtungen als die Deutsche UNESCO-Kommission und die Kultusministerkonferenz haben den Schützenvereinen einen „verantwortungsbewussten Umgang“ mit ihren Schusswaffen bestätigt. Auch aus diesem Grund ist das jahrhundertealte Schützenwesen ins Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden.
Der Grundsatzprogrammentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN assoziiert den privaten Sportwaffenbesitz mit den Begriffen Staatsgefährdung, Gewalt und Tod. Damit stellen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – bewusst oder fahrlässig – einen großen Teil unserer Gesellschaft in eine die Freiheit und das Leben des Einzelnen und den Staat gefährdende, kriminelle Ecke. Gegen diese pauschale Diffamierung unserer Mitglieder, die in den vielen tausend Schützenvereinen nicht nur Sport treiben sondern in ihren Gemeinden und Regionen wichtige zivilgesellschaftliche Aufgaben wahrnehmen, verwahren wir uns ausdrücklich.
Es besorgt uns aber auch, wie leichtfertig hier ein Konflikt (Sportschützen – Gewaltmonopol des Staates), konstruiert wird, den es in Wirklichkeit nicht gibt, der aber geeignet ist, zu polarisieren und Feindbilder innerhalb unserer Gesellschaft zu schaffen. Die wahren Ursachen von Unsicherheit und Gewalt zwischen den Menschen liegen nicht im privaten Sportwaffenbesitz. Sie liegen woanders und sehr viel tiefer – angefangen beim illegalen Waffenbesitz, dem im Grundsatzprogramm lediglich ein Satz gewidmet wird, aber u.a. auch in wichtigen Bereichen wie Wertevermittlung und Demokratieverständnis innerhalb unserer Gesellschaft. Wir erwarten und fordern, dass die politischen Parteien sich auch in ihren Grundsatzprogrammen ernsthaft, verantwortungsbewusst und frei von ideologischen Vorgaben darum kümmern.
In Anlehnung an Artikel 1 Grundgesetz nennen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihren Grundsatzprogrammentwurf „… zu achten und zu schützen …“. Die Sportschützinnen und –schützen fühlen sich dieser Grundlage unserer staatlichen Gemeinschaft seit jeher uneingeschränkt verpflichtet. Sie sehen aber auch das Freiheitsrecht des Artikels 2 Grundgesetz, das gerade in einer Demokratie – unter Beachtung der gesetzten Grenzen! – eine besondere Bedeutung hat und das auch für die Sportschützinnen und –schützen gilt:
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
Anhänge