Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz beschlossen

Paragraphen

Verwaltungsvorschriften und sonstige Regelungen

 

Aufgrund der Änderungen des Grundgesetzes durch die Föderalismusreform ist die Erstellung der Verwaltungsvorschriften nunmehr Sache der mit der Durchführung des Waffengesetzes beauftragten Bundesländer.

Die Innenminister der Länder und der Bundesinnenminister sind jedoch übereingekommen, unter Federführung des Bundes einheitliche Verwaltungsvorschriften zu erstellen.

Nunmehr ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 5.3.2012 im Bundesanzeiger Nr. 47 vom 22.3.2012 als Beilage veröffentlicht worden. Sie trat am Tag nach der Veröffentlichung und damit am 23.3.2012 in Kraft……

 

Hier der Link des DSB zum Thema

 

Siehe auch Änderung des Waffengesetzes

 

 

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